Elementargefahrenversicherung
Unter Elementarschäden können sich einige im ersten Moment vielleicht gar nicht so richtig etwas vorstellen. Es handelt sich dabei um Schäden, die von der Natur verursacht werden, wie zum Beispiel durch Sturm, Erdbeben, Überschwemmungen, Schneedruck oder Hagel. Für einige Schäden kommt die Gebäude- und Hausratversicherung auf, dazu zählen unter anderem Schäden durch Blitzschlag, Hagel oder Sturm.
Für andere benötigt man als Hausbesitzer hingegen eine zusätzliche Elementargefahrenversicherung. Man kann eine bereits bestehende Gebäude- und Hausratversicherung in diesem Fall einfach erweitern, oder man schließt eine neue kombinierte Versicherung ab. Normalerweise muss man immer das komplette Paket buchen und kann einzelne Gefahren nicht aus- oder einschließen.
Diese Schäden werden von der Elementargefahrenversicherung abgedeckt
Überschwemmungen haben in den vergangenen Jahren zugenommen, entsprechend groß können auch die dadurch entstandenen Schäden sein. Zu einer Überschwemmung kann es kommen, wenn das Grundstück nach heftigem Regen unter Wasser steht, oder wenn ein Fluss oder ein See über das Ufer tritt. In beiden Fällen wird Grundwasser an die Oberfläche gedrückt und kann in der Folge in Gebäude eindringen. Die Versicherung greift aber nicht, wenn das Grundwasser durch einen Anstieg von unten in den Keller drängt. Leider ist es in der Praxis nicht immer möglich eindeutig zu beweisen, auf welche Weise das Grundwasser zu einem Schaden geführt hat. Ausgeschlossen von der Versicherung sind auch Schäden durch eine Sturmflut.
Manchmal gelangt Wasser durch einen Rückstau infolge von Überschwemmung oder Starkregen in ein Gebäude. Solche Schäden sind nur mitversichert, wenn eine Rückstausicherung vorhanden und voll funktionstüchtig ist.
Verursacht die Natur eine Erdsenkung, einen Erdrutsch oder ein Erdbeben, so kommt die Elementargefahrenversicherung für daraus resultierende Schäden auf. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn diese Vorkommnisse menschlichen Aktivitäten wie Baumaßnahmen oder dem Steinkohleabbau geschuldet sind.
Schnee kann solch einen starken Druck ausüben, dass zum Beispiel ein Dach unter dessen Last einstürzt. Sollte Schnee an einem Berghang nieder gehen, so wird dies als Lawine gewertet und zählt nicht zu Schäden durch Schneedruck. Ebenfalls von der Elemtargefahrenversicherung ausgeschlossen sind Schäden durch Schnee, der von Bäumen herunter fällt.
Schutz ist immer von der Versicherungsgesellschaft abhängig
Ein Versicherer ist nicht dazu verpflichtet, den Antrag auf eine Elementargefahrenversicherung anzunehmen, das liegt ganz in seinem eigenen Ermessen. In der Regel bewertet die Gesellschaft eventuell in den vergangenen Jahren gemeldete Schäden. Dabei werden auch unterschiedliche Gefährdungsklassen bezüglich der Häufigkeit von Hochwasser berücksichtigt, diese beruhen auf Statistiken.
Doch das Gebäude muss nicht unbedingt in einem Hochwasser-Risikogebiet liegen, damit die Versicherungsgesellschaft den Schutz verweigert. Es kann durchaus schon ausreichen, dass sich in der Vergangenheit nach starkem Regen Wasser im Keller gesammelt hat. Der Versicherer allein kann also entscheiden, ob er eine Versicherung anbietet, und wenn ja, zu welchen Konditionen.
Versicherungsnehmer haben bestimmte Pflichten
Soll eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, hat der Versicherungsnehmer auch einige Pflichten zu erfüllen. Sind Räumlichkeiten besonders von Überflutungen gefährdet, muss gewährleistet sein, dass einwandfrei funktionierende Rückschlagklappen angebracht sind. Wird die Versicherung mit einer Wohngebäudeversicherung kombiniert, muss dafür Sorge getragen werden, dass alle Abflussleitungen auf dem Grundstück stets freigehalten werden.
Erfolgt eine Kombination mit einer Hausratversicherung, dürfen im Keller keine Gegenstände im Bereich von zwölf Zentimetern über dem Boden aufbewahrt werden. Stellt sich heraus, dass der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, können die Versicherer eine Zahlung teilweise oder ganz ablehnen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft auch das Recht, die Versicherung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
Lohnt sich der Abschluss einer Elementargefahrenversicherung?
Die klassische Wohngebäudeversicherung sollte für jeden Immobilienbesitzer selbstverständlich sein. In den letzten Jahren haben Unwetter nicht selten zu erheblichen Schäden geführt, aus diesem Grund ist zumindest über eine Elementargefahrenversicherung nachzudenken. Zu beachten wäre, dass die Elementarschadenversicherung nicht für Schäden an Gebäuden im Rohbau aufkommt, hier greift, wenn überhaupt, die Bauleistungsversicherung.
Beim Abschluss der Versicherung ist darauf zu achten, dass alle Fragen ohne Lücken und wahrheitsgemäß beantwortet werden, damit es später nicht zu Problemen kommt. Zu berücksichtigen wären auch eine eventuelle Selbstbeteiligung, die Höchstentschädigungsgrenze oder Wartezeiten. Hier muss der Versicherungsnehmer abwägen, ob er niedrigere Beiträge oder höhere Leistungen bevorzugt.
Versicherung für ein Asylantenheim abschließen!
Viele Versicherer verlangen immer höhere Versicherungsprämien für Asylantenheime oder kündigen sogar die bestehenden Verträge, weil ihnen das Risiko zu hoch ist. In beiden Fällen kann Ihnen aber geholfen werden, da es Versicherungen gibt, die sich genau auf die Versicherung von Asylantenheimen spezialisiert haben. Wer die Kosten für seine bestehende Flüchtlingsheim Versicherung senken möchte, kann die Überprüfung der bestehenden Versicherung bei diesem Versicherer anfordern. Dafür ist lediglich eine telefonische Anmeldung oder das Ausfüllen des Antragsformulars notwendig. Innerhalb von 24 Stunden liegt ein Angebot vor.
Die Leistungen der Gebäudeversicherung für ein Asylantenheim
Die meisten Versicherer scheuen sich davor, Asylantenheime zu versichern, da die Gebäude durch die wechselnden Bewohner einer höheren, allgemeinen Gefahr ausgesetzt sind. Wer auf der Suche nach Versicherung für ein Asylantenheim ist, der hat es nicht leicht. Darüber hinaus kommt dazu, dass immer wieder Anschläge auf Flüchtlingsheime verübt werden. Daher wird sich mit jedem Objekt individuell auseinandergesetzt. Dabei erfolgt die Ermittlung des Risikos, auf dessen Grundlage Prämien festgelegt werden.
In der Mietausfallversicherung sind laut vielen Versicherungsmaklern folgende Punkte enthalten: Die Gefahren durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementarschäden. Der Mietausfall wird übernommen, wenn das Gebäude temporär von den Bewohnern nicht mehr nutzbar ist. Der Zeitraum für die Mietverlustversicherung lässt sich auf 12 oder 24 Monate festlegen. Wird beispielsweise das Objekt durch einen Brand beschädigt und damit für die Flüchtlinge unbewohnbar, werden diese wahrscheinlich auf andere Wohnobjekte verteilt, wodurch die Mietzahlungen komplett wegfallen. Hier tritt einige Monate die Mietverlustversicherung ein.
Darüber hinaus bieten Versicherungen für Asylantenheime eine Wohngebäudeversicherung, die bei Brand, Leitungswasser, Hagel und Sturm für die Schäden aufkommen. Der enthaltene Brandschutz übernimmt sämtliche Kosten am Gebäude und Grundstücksteilen, die beschädigt oder vernichtet wurden. Die Leitungswasserversicherung übernimmt alle Schäden, die durch austretendes Leitungswasser beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch entstanden sind. Die Sturmversicherung reguliert Schäden am Gebäude, die durch einen Sturm verursacht wurden. Sie trägt die Kosten, wenn das Dach abgedeckt wurde oder durch ein zerbrochenes Fenster Innenwände durchnässt werden.
Wann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Normalerweise ist jeder, der einen Beruf ausübt, über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Das betrifft in vielen Fällen jedoch nur diejenigen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden, doch auch hier wurde in der Vergangenheit bei vielen Leistungen der Rotstift angesetzt. Ansonsten gilt, wer nur drei Stunden pro Tag einer Arbeit nachgehen kann, erhält den vollen Satz. Wer hingegen zwischen drei und sechs Stunden Arbeiten verrichten kann, bekommt davon nur noch die Hälfte.
Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus sinnvoll
Jeder Auszubildende bekommt hierbei erst einmal gar nichts gezahlt, denn er müsste länger als 5 Jahre gearbeitet haben, so lange beträgt die normale Wartezeit. Hier ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders sinnvoll, denn sonst droht im Ernstfall der komplette soziale Abstieg. Für Freiberufliche gilt das Gleiche, obwohl sie durch spezielle, berufsspezifische Versorgungswerke abgesichert sind. Dieser Anspruch kann in der Regel jedoch nicht mit dem normalen Verdienst verglichen und muss somit mit der Differenz ausgeglichen werden. Auch für Selbstständige ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Selbstständige sind in der Regel fast gar nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Das gleiche Schicksal droht einem Beamten, weil diese erst eine ausreichende Abdeckung erhalten, wenn sie Jahrzehnte lang gearbeitet haben.Gar keine Ansprüche haben Hausfrauen und Hausmänner, auch wenn vielen meinen, die Tätigkeit gleiche einem Full-Time-Job. Gerade hier ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, die berechnet werden muss. Das geht am besten, wenn überlegt wird, wie viel die Tätigkeiten wert sind und danach kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.Wer so eine Versicherung abschließen möchte, sollte auf einige Dinge achten. Insbesondere dann, wenn es um das Ausfüllen von Fragebögen von der Versicherung geht, sollte auf keinen Fall gemogelt werden. Am besten ist es immer, Atteste die schon ein Hausarzt ausgestellt hat, in Kopie beizulegen. Im Fall des Falles sollte die Versicherung über eine Summe von 500.000 Euro abgeschlossen werden, da dieser Betrag im Notfall dringend benötigt wird. Es kann schließlich vorkommen, dass ein Haus behindertengerecht umgebaut werden muss oder derjenige sogar in eine Pflegeklinik muss. Gerade in diesen Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Unfallversicherung
Jeder Mensch, ob groß, ob klein, braucht eine Unfallversicherung. Wie schnell ist ein Unfall passiert und man ist Körperlich schwer eingeschränkt. Abgesehen von den körperlichen und psychischen Belastungen kommt oft dazu, dass man nicht mehr arbeiten kann. Eine Unfallversicherung sichert Sie gegen eine solche Eventualität ab. Versicherbar sin verschiedene Kosten.
Hier gibt es die Invaliditätsleistung. Je nach dem welches Körperteil, wie stark, geschädigt ist, desto mehr Geld erhalten Sie aus der Invaliditätsleistung. Hier gibt es verschiedene Staffelungen, sodass Sie, wenn Sie einen bestimmten Prozentsatz an Invalidität überschreiten, ein Vielfaches der ursprünglich versicherten Summe erhalten. Dann gibt es die Bergungs- und Transportkosten. Diese sichert sie gegen die Kosten ab welche bei Bergung uns Transport entstehen. Wenn Sie im Ausland geborgen werden müssen und dann noch nach Deutschland zurück in die Klinik geflogen werden müssen, dann kommen horrende, existenzgefährdende, Kosten auf Sie zu. Daher ist die Absicherung dieser Kosten ein Muss.
Zudem werden in der Regel auch Zahnbehandlungskosten erstattet. Wenn Sie gestürzt sind und die Schneidezähne abgebrochen sind, werden die Kosten für deren Rekonstruktion übernommen. Auch sind weitere kosmetische Operationen versichert. Besonders bei Verbrennungen können solche Kosten in die hunderttausende gehen. Auch werden bei guten Versicherungen auch Nahrungsmittelvergiftungen mitversichert, sodass man die beste ärztliche Behandlung bekommt, sowie auch Zeckenbisse. Die Schäden die durch die Infektion welche durch einen Zeckenbiss übertragen wird, können so weit gehen, dass man nicht mehr arbeiten kann. Auch hier hilft eine Unfallversicherung, wenn man eine Invaliditätsrente mit versichert hat.
Abschließen können Sie eine solche Versicherung in einem Versicherungsbüro oder im Internet. In den Versicherungsbüros muss man aufpassen, denn dort wird man oft überversichert, denn der Höhe des Beitrages folgt die Provision. Schauen Sie besser in den Vergleichsportalen im Internet nach, und rechnen Sie sich selber aus, welche Versicherungssumme die Richtige für Sie ist, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Zusatzversicherungen
Viele Versicherungen bieten verschiedene Zusatzversicherungen an. Diese gehören meistens zum medizinischen Bereich. Hier gibt es verschiedene Sorten und die möchte ich Ihnen kurz erläutern.
Hier gibt es die Krankenhauszusatzversicherung. Die Krankenhauszusatzversicherung bietet, Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer. Wer im Krankenhaus liegt möchte sicher das Gefühl haben nicht von einem Anfänger behandelt zu werden, sondern in den Händen eines fähigen und erfahrenen Arztes liegen. Ins Besondere bei seltenen Krankheiten ist das eine wichtige Verbesserung der Behandlung, ins Besondere auch, weil privat versicherte Patienten den Ärzten die Möglichkeit geben, sich mehr Zeit für ihren Patienten zu nehmen. Ein Einbettzimmer ist auch nicht zu verachten. Zum Beispiel muss man sich dann nicht mit den anderen Patienten um das Fernsehprogramm streiten und man wird auch nicht durch die Krankbesuche ihres Zimmergenossen gestört. Gerade nach einer Operation will man doch schon Ruhe haben und nicht dauernd gestört werden. Auch ist man so vor den nächtlichen Geräuschen seines Zimmergenossen geschützt. So zum Beispiel vor dem Schnarchen oder dem Gestöhne von diesem. Ein Zweibettzimmer braucht man heutzutage eigentlich nicht mehr versichert, da die meisten Krankenhäuser nur Zweibettzimmer haben.
Dann gibt es die Krankengeldversicherung und die Krankenhaustagegeldversicherung. Diese bezahlen Ihnen im Krankheitsfall oder im Falle eines Krankenhausaufenthaltes täglich eine bestimmte Summe aus. Dieses ist besonders dann wichtig, wenn die eigenen Finanzen strickt verplant sind für zum Beispiel die Finanzierung eines Hauses. Hier ist eine Krankentagegeldversicherung grundsätzlich immer besser als eine Krankenhaustagegeldversicherung, denn diese zahlt auch, wenn Sie nicht im Krankenhaus liegen.
Versichern können Sie auch eine Brille in der Brillenversicherung. Gerade wenn Ihre Brille besonders teuer war oder Sie nicht über viel Einkommen verfügen, lohnt sich eine Brillenversicherung immer, denn wenn Sie Ihre Brille beschädigt haben brauchen Sie sofort Ersatz und nicht erst dann wenn Sie genügend Geld gespart haben. Wenn man zum Beispiel Auto fährt um zur Arbeit zu kommen, braucht man umgehend eine neue Brille.
Brillenversicherung
Eine Brillenversicherung muss nicht in jedem Fall sein. Menschen jedoch die eine teure Brille tragen und ihre Brille jeden Tag tragen, auch bei der Arbeit, die sollten darüber nachdenken eine Brillenversicherung abzuschließen. Nicht lohnen tut sich eine Brillenversicherung bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, da hier die gesetzliche und private Krankenversicherung greift. Allerdings nur bei Kassengestellen. Bei teuren Designergestellen, kann sich eine Brillenversicherung durchaus auch lohnen. Eine gute Brille kann schnell mal dreihundert Euro kosten oder mehr, wenn man eine Brille mit verschiedenen Stärken braucht, also eine Gleitsichtbrille. Auch kostet die Entspiegelung oder die Tönung einer Brille oft noch einmal zusätzliches Geld. Die Versicherungen übernehmen in der Regel zwischen 80 und 100% der Kosten. Man muss sich aber die Versicherungsbedingungen genau anschauen, denn einige Versicherer erstatten die Kosten erst nach einer Wartezeit von bis zu 2 Jahren!Wenn Sie eine Brillenversicherung abschließen möchten, können Sie dieses bei ihrem Optiker machen oder bei einem Versicherungsbüro Ihrer Wahl. Fast jede Versicherung bietet Brillenversicherungen an. Wer jedoch das beste und günstigste Versicherungsprodukt erhalten möchte, sollte sich im Internet nach einer solchen Versicherung umschauen. Hier tummeln sich zahlreiche Anbieter, welche verschiedene Brillenversicherungen anbieten. Wenn man herausfinden möchte, welche Brillenversicherung die günstigste ist, der kann sich in Vergleichsportalen eine Liste aller Versicherer zusammen mit den Leistungen anzeigen lassen.Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie es zu Schäden an seiner Brille kommen kann. Einige setzen sich zum Beispiel versehentlich drauf, weil sie die Brille auf ihrem Sofa haben liegen lassen. Die Brille kann aber auch beim schnellen Laufen von der Nase fallen und man tritt versehentlich drauf. Aber auch der Diebstahl einer Brille ist möglich. Die Gläser kann der Dieb nicht verwenden, aber teure Markengestelle lassen sich oft weiter verscherbeln.Ins Besondere wenn man im Monat nur wenig Geld zur Verfügung hat, lohnt sich eine Brillenversicherung, damit man schnell Ersatz bekommt und nicht erst auf eine neue Brille sparen muss.
Kameraversicherung
Eine Kameraversicherung versichert Ihre wertvolle Kamera gegen verschiedene Gefahren ab. Eine Kameraversicherung finden Sie in den meisten Kamera-Geschäften oder im Internet. Die günstigsten Kameraversicherungen finden Sie im Internet, denn dort gibt es eine große Auswahl und Sie haben die Möglichkeit Preise und Leistungen gemütlich am Computer vergleichen zu können. Versichert ist zum Beispiel Diebstahl. Hier sollten Sie darauf achten, dass nicht nur der Diebstahl bei Einbruch versichert ist, sondern auch der normale Diebstahl aus der Tasche oder aus dem Hotelzimmer. Gerade in Urlaubsgebieten treiben sich überall Diebe und Taschendiebe rum, welche Sie mit Tricks um Ihr Eigentum bringen.Auch wenn Sie ausgeraubt werden ist das in der Regel versichert. So brauchen Sie bei einer Bedrohung durch einen Räuber kein Risiko eingehen und können die Kamera beruhigt an den Räuber übergeben und begeben sich somit nicht unnötig in Gefahr. Wenn Sie dann zuhause sind, geben Sie den Schaden bei ihrer Versicherung an und Sie erhalten den Schadenersatz. Einige Versicherer bieten auch eine Neuwertversicherung an. So erhalten Sie einen bestimmten Zeitraum lang, den Neuwert ihrer Kamera zurück, sollte sie zu Schaden kommen.Aber auch wenn Ihre Kamera Ihnen mal aus der Hand fällt, sind Bruchschäden versichert. Das gilt natürlich auch wenn Sie Ihre Kamera einem anderen in die Hand geben und dieser sie fallen lässt. Auch kann die Kamera beim Transport zerstört werden.Versichert sind ebenfalls Bedienungsfehler. Wenn Sie zum Beispiel das Teleobjektiv falsch handhaben und dadurch ein Schaden entsteht ist das mit versichert. In vielen Ländern kommt es öfter mal vor, dass das Netz durch Überspannung überladen wird, oder dass es zu Kurzschlüssen kommt, was die Kamera beschädigt. Auch solche Schäden sind bei einer guten Kameraversicherung mitversichert. Wer ein wenig Geld bei seiner Kameraversicherung sparen möchte kann natürlich oft auch eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Das lohnt sich aber nur bei extrem teuren Kameras.
Krankenhauszusatzversicherung
Da die gesetzliche Krankenversicherung nur die Grundvorsorge abgesichert hat, bieten viele Versicherer eine Krankenzusatzversicherung an. Versichert werden können verschiedene Bereiche. Hier gibt es die Zahnzusatzversicherung, die Zahnvorsorge, die Ambulante Zusatzversicherung, die Krankenhauszusatzversicherung, die Krankentagegeldversicherung, die private Pflegezusatzversicherung und die Brillenversicherung.
Die Zahnzusatzversicherung ist dazu da den Eigenanteil den Sie tragen müssen wenn Sie Zahnersatz brauchen zu tragen. Das ist heutzutage besonders wichtig, denn die meisten Menschen brauchen im Alter Zahnersatz und die Renten werden in Zukunft so niedrig sein, dass wahrscheinlich viele Menschen ohne Zähne im Mund herum laufen werden weil sie sich keinen Zahnersatz mehr leisten können. Versichern können Sie immer einen gewissen Prozentsatz der Kosten. Meistens ist das in 30%, 50% und 90% aufgeteilt,, soviel Prozent der Kosten werden abgesichert. Dann gibt es die Zahnvorsorge, welche Zahnprofilaxe, Zahnreinigung und Zahnfüllungen absichern.
In der ambulanten Zusatzversicherung werden Leistungen abgesichert, welche in der normalen Krankenversicherung nicht versichert sind, wie zum Beispiel alternative Heilmethoden, wie Chiropraktik.
Wer im Krankenhaus eine besondere Behandlung erwartet, jedoch nur gesetzlich versichert ist, der sollte eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Hier können Sie versichern, dass Sie immer vom Chefarzt behandelt werden und nicht von irgendeinem Anfänger was Ihnen das gute Gefühl verleiht in absolut fähigen Händen zu sein. Auch die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer können Sie versichern. Wer nicht mit anderen Kranken in einem Zimmer liegen möchte und sich nicht mit den anderen Kranken über das Fernsehprogramm streiten möchte, kann auch dieses versichern. Wenn man krank ist, möchte man sicher auch nicht von den nächtlichen Geräuschen wie dem Schnarchen oder dem Gestöhne anderer Patienten gestört werden.
Da Sie im Krankheitsfall nach vier Wochen nur noch 70% Ihres Einkommens erhalten, ist es sinnvoll eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, damit sichergestellt ist, dass Sie in Zeiten der Krankheit nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das ist zum Beispiel wichtig wenn Sie ein haus finanzieren.
Und es gibt die private Pflegezusatzversicherung, welche die Pflegekosten im Alter absichert.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist für jeden Menschen in diesem Lande ein Muss. Wie schnell wird man, auch oft wegen Kleinigkeiten, verklagt und sitzt, wenn man verloren hat, hinterher auf horrenden Kosten. Je nachdem wie hoch der Streitwert ist, desto höher sind auch die Gerichtskosten. Versichern kann man im Allgemeinen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Aber auch Mietrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz werden angeboten und noch einige kleine Sparten kann man auch noch absichern wie beispielsweise Landwirtschaftsrechtsschutz.
Im Nachfolgenden ein paar Beispiele wann ihre Rechtsschutzversicherung greift. Hier gibt es die Schadensersatzrechtsschutzfälle. Wenn Sie von einem Auto angefahren werden möchten Sie sicher Schmerzensgeld, dies können Sie mithilfe einer Verkehrsrechtsschutzversicherung erstreiten. Auch wenn der gegnerische Versicherer sich weigert zu bezahlen, wenn Sie einen Verkehrsunfall mit Ihrem Auto haben können Sie den Verkehrsrechtsschutz beanspruchen. Den Berufsrechtsschutzversicherungsschutz können Sie beanspruchen, wenn Sie ärger mit ihrem Arbeitgeber haben oder zum Beispiel gekündigt wurden. Ebenfalls, wenn Sie ihr Bankberater bei der Auswahl ihrer Finanzstrategie falsch beraten hat, möchten Sie die Bank bei Verlust der Gelder sicher verklagen, damit Sie den Schaden ersetzt bekommen. Ohne eine Rechtsschutzversicherung haben Sie kaum eine Chance, da die Bank überganze Anwaltsabteilungen verfügen und oft bis zur letzten Instanz durchklagen. Bis dahin kommen so hohe Kosten auf Sie zu, dass Sie womöglich allein deswegen aufgeben müssen, weil Sie nicht mehr in der Lage sind die Gerichtskosten bis dahin zu bezahlen.
Eine gute Rechtsschutzversicherung finden Sie immer im Internet. Hier gibt es zahlreiche Portale, welche die Rechtsschutzversicherungen vergleichen und Ihnen das passende Angebot heraus suchen. Wenn Sie etwas Geld sparen möchten, kann es nicht schaden, eine Selbstbeteiligung in Ihre Versicherung mit einzuschließen, dies mindert den Versicherungsbeitrag erheblich.
Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung eine telefonische Beratung mit eingeschlossen hat. Man kann sich oft viel Ärger ersparen, wenn man im Vorfeld mit einem Anwalt darüber spricht was einem auf dem Herzen liegt, damit man weiß ob eine Klage überhaupt Sinn macht.
Wohngebäudeversicherung
Wenn jemand ein Haus besitzt ist er immer in der der Gefahr, dass hohe Kosten auf einen zukommen, das ist gerade dann gefährlich, wenn man sein Haus finanziert, denn dann hat man in der Regel nicht mehr besonders viel Geld monatlich zur Verfügung. Es ist allerdings ohnehin so, dass die meisten Banken den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung verlangen, und dies als Bedingung für einen Kredit nehmen. Im Nachfolgenden wird erläutert, welche Gefahren versichert sind.Brand: Ein Brand ist ein Feuer welches an Orten entsteht, wo er nicht entsteht soll, wie am Herd oder im Kamin zum Beispiel und sich aus eigener Kraft weiter ausbreitet. Entstehen kann ein Brand auch durch eine Explosion oder durch eine Implosion. Das Gefährliche bei einem Brand ist nicht nur, dass die Dinge dort zerstört werden wo das Feuer gerade wütet, sondern auch die Rauchschäden die entstehen, wenn der schwarze Rauch sich durch die Wohnung zieht. Ein Brand kann auch durch einen Blitzschlag entstehen und auch dieses ist unter „Brand“ mitversichert. Jedoch sei gesagt, dass in einer Wohngebäudeversicherung immer nur der Baukörper versichert ist und nicht der Hausrat.Auch Leitungswasserschäden sind in einer Wohngebäudeversicherung in der Regel mitversichert. Hiermit sind Schäden gemeint welche das Rohrsystem des Baukörpers betreffen. Zum Beispiel können Rohre durch Überdruck platzen oder erodieren und dadurch das Mauerwerk durchnässen und Beschädigen. Im Winter ist es möglich, dass ein Rohr durch Vereisung platzt, weil sich das Wasser in den Rohren zu stark ausgedehnt hat.Versichert sind ebenfalls Sturmschäden. Das sind Schäden die durch einen Sturm oder durch Hagel entstanden sind. Hagelschäden können großen Schaden am Dach verursachen. Wenn es zu einem ausgewachsenen Sturm gekommen ist, dann sieht man oft umgestürzte Bäume oder umher gewehte Gegenstände auf den Straßen liegen. Manche von diesen Gegenständen treffen einige Häuser und wenn dabei ihr eigenes Haus ist, ist dieses in einer Wohngebäudeversicherung mitversichert.