Elementargefahrenversicherung

Elementargefahrenversicherung

Unter Elementarschäden können sich einige im ersten Moment vielleicht gar nicht so richtig etwas vorstellen. Es handelt sich dabei um Schäden, die von der Natur verursacht werden, wie zum Beispiel durch Sturm, Erdbeben, Überschwemmungen, Schneedruck oder Hagel. Für einige Schäden kommt die Gebäude- und Hausratversicherung auf, dazu zählen unter anderem Schäden durch Blitzschlag, Hagel oder Sturm.

Für andere benötigt man als Hausbesitzer hingegen eine zusätzliche Elementargefahrenversicherung. Man kann eine bereits bestehende Gebäude- und Hausratversicherung in diesem Fall einfach erweitern, oder man schließt eine neue kombinierte Versicherung ab. Normalerweise muss man immer das komplette Paket buchen und kann einzelne Gefahren nicht aus- oder einschließen.

Diese Schäden werden von der Elementargefahrenversicherung abgedeckt

Überschwemmungen haben in den vergangenen Jahren zugenommen, entsprechend groß können auch die dadurch entstandenen Schäden sein. Zu einer Überschwemmung kann es kommen, wenn das Grundstück nach heftigem Regen unter Wasser steht, oder wenn ein Fluss oder ein See über das Ufer tritt. In beiden Fällen wird Grundwasser an die Oberfläche gedrückt und kann in der Folge in Gebäude eindringen. Die Versicherung greift aber nicht, wenn das Grundwasser durch einen Anstieg von unten in den Keller drängt. Leider ist es in der Praxis nicht immer möglich eindeutig zu beweisen, auf welche Weise das Grundwasser zu einem Schaden geführt hat. Ausgeschlossen von der Versicherung sind auch Schäden durch eine Sturmflut.

Manchmal gelangt Wasser durch einen Rückstau infolge von Überschwemmung oder Starkregen in ein Gebäude. Solche Schäden sind nur mitversichert, wenn eine Rückstausicherung vorhanden und voll funktionstüchtig ist.

Verursacht die Natur eine Erdsenkung, einen Erdrutsch oder ein Erdbeben, so kommt die Elementargefahrenversicherung für daraus resultierende Schäden auf. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn diese Vorkommnisse menschlichen Aktivitäten wie Baumaßnahmen oder dem Steinkohleabbau geschuldet sind.

Schnee kann solch einen starken Druck ausüben, dass zum Beispiel ein Dach unter dessen Last einstürzt. Sollte Schnee an einem Berghang nieder gehen, so wird dies als Lawine gewertet und zählt nicht zu Schäden durch Schneedruck. Ebenfalls von der Elemtargefahrenversicherung ausgeschlossen sind Schäden durch Schnee, der von Bäumen herunter fällt.

Schutz ist immer von der Versicherungsgesellschaft abhängig

Ein Versicherer ist nicht dazu verpflichtet, den Antrag auf eine Elementargefahrenversicherung anzunehmen, das liegt ganz in seinem eigenen Ermessen. In der Regel bewertet die Gesellschaft eventuell in den vergangenen Jahren gemeldete Schäden. Dabei werden auch unterschiedliche Gefährdungsklassen bezüglich der Häufigkeit von Hochwasser berücksichtigt, diese beruhen auf Statistiken.

Doch das Gebäude muss nicht unbedingt in einem Hochwasser-Risikogebiet liegen, damit die Versicherungsgesellschaft den Schutz verweigert. Es kann durchaus schon ausreichen, dass sich in der Vergangenheit nach starkem Regen Wasser im Keller gesammelt hat. Der Versicherer allein kann also entscheiden, ob er eine Versicherung anbietet, und wenn ja, zu welchen Konditionen.

Versicherungsnehmer haben bestimmte Pflichten

Soll eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, hat der Versicherungsnehmer auch einige Pflichten zu erfüllen. Sind Räumlichkeiten besonders von Überflutungen gefährdet, muss gewährleistet sein, dass einwandfrei funktionierende Rückschlagklappen angebracht sind. Wird die Versicherung mit einer Wohngebäudeversicherung kombiniert, muss dafür Sorge getragen werden, dass alle Abflussleitungen auf dem Grundstück stets freigehalten werden.

Erfolgt eine Kombination mit einer Hausratversicherung, dürfen im Keller keine Gegenstände im Bereich von zwölf Zentimetern über dem Boden aufbewahrt werden. Stellt sich heraus, dass der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, können die Versicherer eine Zahlung teilweise oder ganz ablehnen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft auch das Recht, die Versicherung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

Lohnt sich der Abschluss einer Elementargefahrenversicherung?

Die klassische Wohngebäudeversicherung sollte für jeden Immobilienbesitzer selbstverständlich sein. In den letzten Jahren haben Unwetter nicht selten zu erheblichen Schäden geführt, aus diesem Grund ist zumindest über eine Elementargefahrenversicherung nachzudenken. Zu beachten wäre, dass die Elementarschadenversicherung nicht für Schäden an Gebäuden im Rohbau aufkommt, hier greift, wenn überhaupt, die Bauleistungsversicherung.

Beim Abschluss der Versicherung ist darauf zu achten, dass alle Fragen ohne Lücken und wahrheitsgemäß beantwortet werden, damit es später nicht zu Problemen kommt. Zu berücksichtigen wären auch eine eventuelle Selbstbeteiligung, die Höchstentschädigungsgrenze oder Wartezeiten. Hier muss der Versicherungsnehmer abwägen, ob er niedrigere Beiträge oder höhere Leistungen bevorzugt.

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